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   BGH, 24.01.2017 - EnVR 36/15   

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https://dejure.org/2017,4364
BGH, 24.01.2017 - EnVR 36/15 (https://dejure.org/2017,4364)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2017 - EnVR 36/15 (https://dejure.org/2017,4364)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - EnVR 36/15 (https://dejure.org/2017,4364)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 2 S 2 StromNEV vom 14.08.2013, § 19 Abs 2 S 3 StromNEV vom 14.08.2013, § 19 Abs 3 StromNEV vom 14.08.2013
    Stromnetznutzung: Reduzierung des Entgelts für singulär genutzte Betriebsmittel - Singulär genutzte Betriebsmittel II

  • IWW

    § 19 Abs. 2 Satz 2 und 3 StromNEV, § 19 Abs. 3 StromNEV, §... 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV, § 19 StromNEV, § 19 Abs. 2 StromNEV, § 32 Abs. 7 StromNEV, § 27 Abs. 1 StromNEV, § 17 StromNEV, §§ 16 ff. StromNEV, § 16 Abs. 1 Satz 1 StromNEV, § 16 Abs. 1 Satz 2 StromNEV, § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV, § 17 Abs. 2 Satz 2 StromNEV, § 19 Abs. 2 Satz 3 StromNEV, § 16 Abs. 1 Satz 2, § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV, § 19 Abs. 2 Satz 4 StromNEV, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 EnWG, § 90 Satz 2 EnWG, § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GKG, § 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Unzugänglichkeit eines Entgelts für singulär genutzte Betriebsmittel für eine Reduzierung

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    § 19 Abs. 3 Stromnetzentgeltverordnung: "Singulär genutztes Betriebsmittel II"

  • rewis.io

    Stromnetznutzung: Reduzierung des Entgelts für singulär genutzte Betriebsmittel - Singulär genutzte Betriebsmittel II

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Stromnetznutzung: Reduzierung des Entgelts für singulär genutzte Betriebsmittel - Singulär genutzte Betriebsmittel II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Reduzierung eines Entgelts für singulär genutzte Betriebsmittel eines gewerblichen Stromverbrauchers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.2015 - EnZR 70/14

    Stromnetznutzung: Verpflichtung des Netzbetreibers zur rückwirkenden Anpassung

    Auszug aus BGH, 24.01.2017 - EnVR 36/15
    Hierzu wird der Netznutzer so gestellt, als habe er eine eigene Anbindung an die nächsthöhere Netzebene; zugleich leistet er einen Beitrag zur Deckung der Kosten des Netzbetreibers für diese Spannungsebene (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015 - EnZR 70/14, RdE 2016, 134 Rn. 20 - Singulär genutzte Betriebsmittel I).
  • BGH, 06.10.2015 - EnVR 32/13

    Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften: Nichtigkeit der Regelung

    Auszug aus BGH, 24.01.2017 - EnVR 36/15
    Diese Regelung hat der Senat mangels ausreichender Ermächtigungsgrundlage als nichtig angesehen, weil sie über eine bloße Ausgestaltung der Netzentgelte hinausging (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - EnVR 32/13, RdE 2016, 65 Rn. 7 ff. - Netzentgeltbefreiung I; Beschluss vom 12. April 2016 - EnVR 25/13, RdE 2016, 293 Rn. 10 - Netzentgeltbefreiung II).
  • BGH, 12.04.2016 - EnVR 25/13

    Netzentgeltbefreiung II - Stromnetzentgeltverordnung: Nichtigkeit der Regelungen

    Auszug aus BGH, 24.01.2017 - EnVR 36/15
    Diese Regelung hat der Senat mangels ausreichender Ermächtigungsgrundlage als nichtig angesehen, weil sie über eine bloße Ausgestaltung der Netzentgelte hinausging (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - EnVR 32/13, RdE 2016, 65 Rn. 7 ff. - Netzentgeltbefreiung I; Beschluss vom 12. April 2016 - EnVR 25/13, RdE 2016, 293 Rn. 10 - Netzentgeltbefreiung II).
  • BGH, 09.10.2018 - EnVR 42/17

    Einräumung eines individuelles Netzentgelts für die Nutzung von vier

    Unter den genannten Voraussetzungen ist das Entgelt abweichend von den in § 17 StromNEV normierten allgemeinen Grundsätzen nicht anhand der Jahreshöchstleistung und der entnommenen elektrischen Arbeit zu ermitteln, sondern anhand der zurechenbaren Kosten der singulär genutzten Betriebsmittel (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2017 - EnVR 36/15, RdE 2017, 192 Rn. 18 - Singulär genutzte Betriebsmittel II).

    Hierzu wird der Netznutzer so gestellt, als habe er eine eigene Anbindung an die nächsthöhere Netzebene; zugleich leistet er einen Beitrag zur Deckung der Kosten des Netzbetreibers für diese Spannungsebene (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015 - EnZR 70/14, RdE 2016, 134 Rn. 20 - Singulär genutzte Betriebsmittel I; Beschluss vom 24. Januar 2017 - EnVR 36/15, RdE 2017, 192 Rn. 19 - Singulär genutzte Betriebsmittel II).

  • BGH, 09.10.2018 - EnVR 43/17

    Einräumung eines individuelles Netzentgelts für die Nutzung von von zwei

    Unter den genannten Voraussetzungen ist das Entgelt abweichend von den in § 17 StromNEV normierten allgemeinen Grundsätzen nicht anhand der Jahreshöchstleistung und der entnommenen elektrischen Arbeit zu ermitteln, sondern anhand der zurechenbaren Kosten der singulär genutzten Betriebsmittel (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2017 - EnVR 36/15, RdE 2017, 192 Rn. 18 - Singulär genutzte Betriebsmittel II).

    Hierzu wird der Netznutzer so gestellt, als habe er eine eigene Anbindung an die nächsthöhere Netzebene; zugleich leistet er einen Beitrag zur Deckung der Kosten des Netzbetreibers für diese Spannungsebene (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015 - EnZR 70/14, RdE 2016, 134 Rn. 20 - Singulär genutzte Betriebsmittel I; Beschluss vom 24. Januar 2017 - EnVR 36/15, RdE 2017, 192 Rn. 19 - Singulär genutzte Betriebsmittel II).

  • BGH, 09.10.2018 - EnVR 32/17

    Verstoß gegen § 19 Abs. 3 S. 1 StromNEV aufgrund der Nichteinräumung eines

    Hierzu wird der Netznutzer so gestellt, als habe er eine eigene Anbindung an die nächsthöhere Netzebene; zugleich leistet er einen Beitrag zur Deckung der Kosten des Netzbetreibers für diese Spannungsebene (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015 - EnZR 70/14, RdE 2016, 134 Rn. 20 - Singulär genutzte Betriebsmittel I; Beschluss vom 24. Januar 2017 - EnVR 36/15, RdE 2017, 192 Rn. 19 - Singulär genutzte Betriebsmittel II).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2018 - 2 U 5/16
    Gleiches gilt, soweit der Verordnungsgeber in § 19 Abs. 2 und Abs. 3 StromNEV Sonderregeln für Fälle geschaffen hat, in denen Netzentgelte abweichend von § 17 StromNEV ermittelt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24.01.2017, EnVR 36/15 Rz. 18 und 21).
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